Ein Widerruf ist nur wirksam, wenn ein gesetzliches oder vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht besteht und die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ein Widerruf ist nur wirksam, wenn ein gesetzliches oder vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht besteht und die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.